Patrick Dick

Schornsteinfegermeister


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Energienews


18.01.2017

Förderung für Brennstoffzellen-Heizgeräte

Um der neuen Technologie in den Markt zu verhelfen, bietet der Staat mit zwei Förderprogrammen Zuschüsse für Brennstoffzellen-Heizgeräte an. Die Programme wenden sich an unterschiedliche Zielgruppen. Die Initiative Brennstoffzelle (IBZ) informiert darüber, für wen welches der beiden Programme das Richtige ist.

Das KfW-Programm 433, „Energieeffizient Bauen und Sanieren“, unterstützt private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zahlt einen Festbetrag von 5700 Euro, den ein Zusatzbetrag von 450 Euro je angefangener 100 Watt elektrische Leistung aufstockt. Dadurch kommen Förderbeträge von bis zu 12.450 Euro zustande.

Gewerbetreibende und Eigentümer von Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten können den Mini-KWK-Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Das Programm gewährt eine Basisförderung von 1900 Euro zuzüglich je 300 Euro von einem bis vier Kilowatt elektrisch. Eine Bonusförderung, der Stromeffizienzbonus, entspricht zusätzlich 25 % der Basisförderung, also mindestens 475 Euro.

Die beiden Programme können nicht miteinander kombiniert werden, die Anträge sind vor der Installation zu stellen. Eine Liste der aktuellen Geräte kann telefonisch bei der IBZ unter 0800 1011447 (freecall) oder per E-Mail an info@ibz-info.de bestellt werden.

 




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